Die Stiftung Arista Bee Research ist eine staatlich anerkannte gemeinnützige Einrichtung, in den Niederlanden als „ANBI“ bezeichnet. Dadurch können Zuwendungen steuerlich geltend gemacht werden wenn der Spender seinen Wohnsitz in der EU hat.
Deutschland
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Bei Spenden über 100 Euro pro Jahr stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus, die Sie mit Ihrer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen können. Bei Zuwendungen von unter 100 Euro im Jahr ist die Vorlage einer Spendenquittung nicht zwingend erforderlich.
Entsprechend Europäischer Gesetzgebung können Zuwendungen für die Stiftung Arista Bee Research in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Da es in Deutschland kein „Bundes“-Finanzamt“ gibt muss die steuerliche Berücksichtigung durch jedes Finanzamt einzeln bestätigt werden.
Spenden für gemeinnützige Stiftungen in europäischen Nachbarländern nehmen zwar zu, dennoch kann es sein, dass das für Sie zuständige Finanzamt bisher keine Erfahrung hat. In diesem Fall verweisen Sie bitte auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27. Januar 2009 in der Rechtssache C-318/07 (BStBl II 2010 Seite 440).
Sollten Sie weitere Fragen haben helfen wir gerne.